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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( Dienstleistungen, mobile Discothek )
Real More Service Ltd. ( nachfolgend RMS Ltd. benannt )

1.
Der Veranstalter stellt für den Auf- und Abbau einen ortskundigen Helfer zur Verfügung und sorgt für einen kostenlosen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes ( Bühneneingang, Nebeneingang, Eingang ). Die direkte Anfahrt zum Veranstaltungsort muss möglich und ausreichend befestigt sein. Ist der Veranstaltungsort nicht ebenerdig ( mehr wie 3 Stufen bis zum Auftrittsort ), stellt der VA einen kostenlosen Helfer für den Auf- und Abbau zur Verfügung. Ist dies nicht möglich bringt RMS LTD. einen Helfer mit, der gemäß Preisliste vom VA zu bezahlen ist. Auch kommt der VA für eventuell entstehende zusätzliche Hotelkosten auf.

2.
RMS Ltd. sorgt für die zur Veranstaltung nötige technische Anlage (Ton & Licht). Für die Tonübertragungs- und Lichtanlage wird je 1 direkter Stromzugang mit 230V/16A benötigt in unmittelbarer Nähe der Bühne ( Abstand bis 5 Meter ). Bei größeren Veranstaltungen nach Absprache. An diesen Leitungen dürfen keine anderen Verbraucher angeschlossen sein. Sie werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter haftet für Schäden durch unzureichende oder falsche Energieversorgung gemäß Punkt 6.

3.
Die Road Crew trifft, wenn nicht anders vereinbart, ca. 3 Stunden vor VA-Beginn ein. Der Veranstalter oder ein Vertreter müssen zudiesem Zeitpunkt anwesend sein um Fragen mit der Road Crew abzustimmen. Der Veranstalter hält mit RMS Ltd. mindestens 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn Rücksprache wenn sich an der Art der Veranstaltung oder von Seiten der technischen Voraussetzungen Änderungen ergeben. Kann RMS Ltd. auf Grund der geändertenVoraussetzungen nicht mehr entsprechend der Besetzung und Technik reagieren, ist RMS Ltd. unter Ausschluss einerKonventionalstrafe und oder Schadensersatz zum Rücktritt vom bestehenden Vertrag berechtigt.

3a.
Die Höhe der Konventionalstrafe beträgt maximal den Betrag der Netto-Gage.

4.
RMS Ltd. kann im Einzelfall eine Vorauszahlung von bis 100% der vereinbarten Gage binnen 10 Tagen nach Vertragsabschluss verlangen. Der Veranstalter erhält nach Zahlungseingang eine Zahlungsbestätigung. Eventuelle Restgage ist zahlbar in Bar nach Soundcheck, jedoch spätestens 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung. Zugesandte Verträge sind bis spätestens 10 Tage nach Vertragseingang unterschrieben zu retournieren. Nicht in dieser Frist zurück gesandte Verträge verlieren ihre Gültigkeit.

5.
RMS Ltd. verpflichtet sich zu rechtzeitigem Erscheinen (incl. Aufbauzeit) um einen reibungslosen und pünktlichen Beginn der Veranstaltung zu sichern. Dazu gehört auch ein entsprechendes Erscheinen des/der DJ´s. Der DJ hat zu seinem Auftritt in ordentlichem, sauberen, dem Anlass entsprechenden, auch modischen Outfit, zu erscheinen. Er darf weder unter Drogen und/oder Alkoholeinfluss stehen. Dies bezügliches Fehlverhalten verpflichtet RMS Ltd. zu Schadensersatz maximal in Höhe der Konventionalstrafe. Dem DJ muss die Möglichkeit gegeben werden, sein Equipment unmittelbar nach Ende des Auftrittes abbauen
zu können.

6.
Während der Zeit, in welcher der DJ nicht bei seinem Equipment sein kann und dies am Veranstaltungsort verbleibt ( z.B. bei mehrtägigen Veranstaltungen längeren Pausen oder wenn tags zuvor aufgebaut werden muss ) haftet der Veranstalter für Verlust und Beschädigung zum Neuwert bzw. Reparaturpreis. Ebenso wenn Gäste seiner Veranstaltung Schaden und / oder Verlust verursachen. RMS Ltd. bestimmt die Fachwerkstatt bzw. das Fachgeschäft selbst. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Gästen / dem Publikum im Veranstaltungsraum ist RMS Ltd. berechtigt das Programm zu unterbrechen.

6a.
RMS Ltd. ist in der Gestaltung Ihres Programms frei. Diesbezügliche Weisungen von Dritten unterliegt sie nicht. Bei Pauschalangeboten (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung besteht nicht, wenn nur noch ein geringer Teil der Gäste vor Ort ist. Ab 4 Uhr ist es Entscheidungssache des Discjockeys ob noch Musik gespielt wird oder nicht. Um 5 Uhr ist generell Veranstaltungsende, es sei denn der Vertrag sieht ein anderes Veranstaltungsende vor.

7.
Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Veranstalter das Witterungsrisiko allein und hat selbst bei Ausfall, wenn der DJ bereits vor Ort ist, die gesamte Rechnung zu zahlen. Der Veranstalter sorgt für einen trockenen und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützten Auftrittsort für den DJ und besonders für das technische Equipment. Dabei ist ergänzend Punkt 11. zu beachten.
Bei Ausfall und Absage von 1 bis 10 Tagen vor Zieldatum wird die Gage in Gesamthöhe zur Zahlung fällig. Bei Ausfall und Absage von 20 bis 11 Tagen vor Zieldatum ist die halbe Gage als Konventionalstrafe zu zahlen. Eventuelle Nebenkosten wie z.B. Hotelkosten gehen zu Lasten des Veranstalters. Ist der DJ bereits vor Ort oder unterwegs müssen auch die Reisekosten erstattet werden. Eventuelle Stornokosten für von RMS LTD. gebuchte Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters.

8.
Ab 51. Anfahrtskilometer nach Preisliste. Anderweitige Regelung nach Absprache.


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